Erzbistum stellt neuen Zuschnitt von Pastoralen Einheiten vor

Nach intensiven Beratungen in den derzeit 177 Seelsorgebereichen ist in den meisten Fällen die Entscheidung gefallen, in welche Pastoralen Einheiten sich das Erzbistum Köln zukünftig gliedern wird. Damit stehen nun – zumindest weitestgehend – die ca. 65 geografischen Räume fest, in denen in Zukunft Seelsorge gestaltet werden soll. In einigen Fällen ist bewusst noch keine Entscheidung getroffen. Mit den Verantwortlichen aus den betroffenen Seelsorgebereichen werden weitere Gespräche geführt, um zu einer Lösung zu kommen. Der unter dem Titel #ZusammenFinden initiierte Prozess stellt noch keine formale Errichtung der Pastoralen Einheiten dar. Diese Errichtung wird zum 1. September 2023 erfolgen.

Notwendig geworden war der im März 2022 durch den damaligen Apostolischen Administrator Weihbischof Steinhäuser eingeleitete Prozess durch tiefgreifende Veränderungen im kirchlichen Leben. Dazu gehören die abnehmende Katholikenzahl, die weniger werdenden Engagierten, der Rückgang der Finanzkraft und auch der Rückgang des pastoralen Personals. Mit #ZusammenFinden ist ein erster Schritt getan, diese Veränderungen zu gestalten.

„In den allermeisten Fällen folgt der geografische Zuschnitt der zukünftigen Pastoralen Einheiten den Voten aus den Seelsorgebereichen“, zeigt sich Monsignore Markus Bosbach, Projektverantwortlicher und Leiter der Hauptabteilung Entwicklung Pastorale Einheiten, erfreut. Er ergänzt: „Nur in wenigen Fällen musste das diözesane Koordinierungsteam auf Grundlage der Voten und Erläuterungen der Seelsorgebereiche über einen guten Zuschnitt der Pastoralen Einheiten beraten und eine Entscheidungsempfehlung geben.“ Der Erzbischof ist diesen Empfehlungen gefolgt.

Markus Bosbach blickt dankbar auf #ZusammenFinden zurück: „Meine Wahrnehmung ist, dass überall in unserem Bistum Menschen, Hauptberufliche wie Engagierte, sachlich und konstruktiv, kritisch und kreativ über die zukünftigen Pastoralen Einheiten beraten haben. Mir ist bewusst, dass es vielen nicht leicht gefallen sein wird, diesen Prozess mitzugestalten.“ Er würdigt besonders das Engagement, das neben allen anderen Aktivitäten in den Gemeinden in den Prozess investiert wurde. Bosbach zeigt sich zuversichtlich: „Mit den Ergebnissen ist ein guter und tragfähiger Planungsrahmen für die weitere pastorale und administrative Entwicklung in unserem Erzbistum gegeben“.

Die zukünftige Landkarte der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln ist ebenso online abrufbar wie detaillierte Einzelkarten aller zukünftigen Pastoralen Einheiten nebst einer Liste mit einer Übersicht aller Pastoralen Einheiten.

Zunächst ist mit dem neuen geografischen Zuschnitt der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln noch keine strukturelle Veränderung im Blick auf die Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche verbunden. Gleiches gilt für damit verbundene Personalentscheidungen. Auch die gewählten Gremien bleiben bestehen und behalten ihre Kompetenzen.

Mit dem Ergebnis von #ZusammenFinden startet aber zugleich ein mehrjähriger, individuell vor Ort anzupassender Entwicklungsprozess, um die Pastoralen Einheiten als neue Seelsorgeeinheiten zu gestalten. Das Erzbistum will klare und verbindliche Strukturen für die pastorale und administrative Zusammenarbeit in den Pastoralen Einheiten etablieren, die das kirchliche Leben vor Ort in den Gemeinden unterstützen.

Gute Entwicklung braucht Zeit, aber auch einen verbindlichen Rahmen. Daher wird die anstehende Entwicklung der Pastoralen Einheiten schrittweise in drei Phasen gestaltet:

• eine erste Entwicklungsphase, in der die Pastorale Einheit zwar bereits territorial festgelegt ist, in der es aber noch mehrere Pfarrer und Pastoralteams in den bisherigen Seelsorgebereichen gibt. Der Fokus dieser Phase ist ein Kennenlernen und erste Abstimmungen der Seelsorgebereiche untereinander.

• eine zweite Entwicklungsphase, in der es in der Pastoralen Einheit einen gemeinsamen Pfarrer und ein gemeinsam ernanntes Pastoralteam gibt. In dieser Phase werden Vorbereitungen für die administrative und pastorale Zusammenarbeit getroffen.

• eine dritte Entwicklungsphase, die durch die Errichtung eines gemeinsamen Kirchengemeindeverbandes oder der Fusion aller in der Pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde gekennzeichnet ist. Dadurch kann die Pastorale Einheit die Verwaltung der einzelnen Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche unterstützen und erleichtern.

Für diese Phasen und die anstehenden Entwicklungen wird es vom Erzbischöflichen Generalvikariat aus Hilfestellungen und Leitlinien geben. Bevor die Phasen beginnen, wird es vor Ort Gespräche geben, um individuell die anstehenden Entwicklungsschritte zu vereinbaren und zu besprechen, welche Unterstützung sinnvoll ist. „Schritt für Schritt und unter Einbezug der individuellen Situation in den Pastoralen Einheiten werden so Strukturen gebildet, die die Pastoralen Einheiten handlungsfähig machen“, so Bosbach. 

Text – PEK-Nachricht vom 28. November