Eheschließung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig zwecks Terminabsprache an eines der beiden Pfarrbüros. Unsere Pfarrkirchen stehen mit Küster und Organist Pfarrangehörigen für Trauungen zur Verfügung. Für auswärtige Paare gelten Sonderregelungen, die Sie bitte bei den Pfarrbüros erfragen.

Nach der Anmeldung zu einer kirchlichen Trauung wird sich einer der Geistlichen mit dem Brautpaar zu einem ersten Gespräch treffen, wo u.a. die rechtlichen Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung abzuklären sind; hierzu werden Taufbescheinigung neuesten Datums benötigt, die Sie bitte von Ihrem Taufpfarramt „wegen kirchlicher Eheschließung“ anfordern. Das Gespräch dient aber auch dem gegenseitigen Kennenlernen und ersten Vorüberlegungen zur Gestaltung der Hochzeit.
Bei einem oder mehreren weiteren Treffen werden dann die konkreten Einzelheiten und Gestaltungselemente der Trauungsliturgie mit dem Brautpaar festgelegt.

Zur Vorbereitung der Trauung werden jedes Jahr eintägige Ehevorbereitungskurse angeboten, die wir den Brautleuten sehr ans Herz legen. Sie können auch teilnehmen an einem erweiterten Ehevorbereitungskurs „fit für die Ehe“, der aus der „Initiative Christliche Familie“ der Österreichischen Bischofskonferenz entstanden ist und vom 23.01. – 05.03.2024 in den Räumen einer Kölner Pfarrei durchgeführt wird.

Als Teilnehmerkreis sind Brautpaare angesprochen, die eine gründliche Vorbereitung auf die Ehe suchen, jüngere Ehepaare, die ihre Ehe auf ein breiteres Fundament stellen wollen, unverheiratete Paare, die in ihre Beziehung investieren wollen. Das Programm finden Sie unter: 2024_Folder_FitFuerEhe_KoelnStPantaleon.pdf
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die E-Mail: fit-fuer-ehe (a) web.de. Weitere Informationen: www.FitfuerEhe.com.

Die katholische Kirche betrachtet die Ehe zwischen Christen als ein Sakrament, d.h. als eine menschliche Lebensgemeinschaft, in der sich etwas von der unbedingten Liebe und Treue Gottes zu uns Menschen widerspiegelt. Der unauflösliche Ehebund wird begründet durch das freie »Ja« von Mann und Frau zueinander, das sie vor dem Geistlichen und zwei Zeugen (sogenannte „Formpflicht“) erklären.

Eine kirchliche Trauung ist auch möglich, wenn einer der Partner einer anderen christlichen Konfession oder einer anderen Religion angehört oder überhaupt religionslos ist. Hierzu ist eine spezielle Erlaubnis (Dispens) erforderlich, die über den trauenden Geistlichen einzuholen ist. Ebenso ist in diesen Fällen eine Befreiung von der Formpflicht (durch Dispens) möglich, wenn entweder der nichtkatholische Partner einer kirchlichen Trauung widerspricht, so dass dann auch eine nur standesamtliche Hochzeit für den kirchlichen Bereich gültig wäre – oder wenn die kirchliche Trauung in einer nichtkatholischen Kirche stattfinden soll.