Erzbistum Köln stellt Zuweisungen an Kirchengemeinden neu auf

Am 01.01.2027 führt das Erzbistum Köln eine neue Zuweisungsordnung für die Kirchengemeinden ein. Ziel ist eine einfachere, transparentere und zukunftsgerechte Verteilung der finanziellen Mittel. Die jährlichen Zuweisungen an die Pastoralen Einheiten werden künftig nach einem festen Schlüssel berechnet:

               – 80 % nach der Zahl der Katholikinnen und Katholiken
               – 20 % nach der Fläche der Pastoralen Einheit.

Um starke Veränderungen abzufedern, werden größere Abweichungen zunächst begrenzt. Zusätzlich stellt das Erzbistum bis 2031 einen Härtefallfonds von insgesamt 10 Millionen Euro bereit.

Neu ist außerdem: Erträge aus eigenem Vermögen der Kirchengemeinden werden künftig nicht mehr auf die Zuweisungen angerechnet, sondern verbleiben vollständig vor Ort.

Mit der neuen Ordnung gehen auch Gebäude- und Personalkosten in die Gesamtverantwortung der Pastoralen Einheiten über. Das Erzbistum begleitet den Übergang mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Näheres unter:
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Foto: Der Kölner Dom auf einem 2-Euro-Geldstück, © Erzbistum Köln/Jelen