Das Institutionelle Schutzkonzept ist verabschiedet und sorgt ab sofort für mehr Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Endlich ist es geschafft: Das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft St. Nikolaus und St. Joseph liegt vor. Nachdem auch das Präventionsbüro des Erzbistums grünes Licht gegeben hat, kann es ab sofort umgesetzt werden. Für alle, die in den Gemeinden haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist es eine wichtige Hilfestellung. „Mit dem Konzept tragen wir zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen bei und sichern auch die Qualität unsere Kinder- und Jugendarbeit“, sagt Pastoralreferent und Präventionsfachkraft Leonard Schymura. Unter seiner Leitung hat ein Team seit dem Frühjahr 2018 das über 40 Seiten starke Schriftstück erarbeitet.
Was ist ein Institutionelles Schutzkonzept?
Unter einem ‚Institutionellen Schutzkonzept‘ versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers, Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Die Prävention (= Vorbeugung) muss grundsätzlich und selbstverständlich in die tägliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen integriert sein. Ziel aller Präventionsmaßnahmen ist es, Kinder und Jugendliche zu stärken, damit sie sich gegen jede Form der Gewalt wehren können. Außerdem sollen geschützte Strukturen geschaffen werden, in denen sich die Minderjährigen sicher fühlen und sich gesund entwickeln können. Ein Institutionelles Schutzkonzept beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von ‚Wertschätzung und Respekt‘ die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. Die einzelnen Maßnahmen stehen somit nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang.
Eine Frage der Haltung
Im Frühjahr 2018 ist eine Steuerungsgruppe von Pfarrer Andreas Süß mit der Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzepts für beide Gemeinden betraut worden. Ihr gehörten Rolf Brendecke (Katholische Jugendagentur LRO), Christine Klein (Leitung der KiTa St. Joseph), Thomas Merten (Kinder- und Jugendausschuss des PGR) und Margret Blazek für den Personalausschuss des Kirchenvorstands an. Die Leitung hatte Pastoralreferent Leonard Schymura, der vom KV zur Präventionsfachkraft ernannt worden war und zurzeit eine Qualifizierungsmaßnahme besucht. Bis zum Sommer wurde mit viel Engagement an dem Konzept gearbeitet – ein langwieriger und intensiver Prozess, denn das komplexe Thema erforderte nicht nur, sich auf verbindliche „Spielregeln“ im Umgang mit Kindern und Jugendlichen festzulegen, sondern auch, über grundlegende Wertefragen zu diskutieren. Den Verantwortlichen ist es darum wichtig zu betonen, dass es bei der Entwicklung des Schutzkonzepts letztlich darum geht, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren.
Alle Gruppen, die in den Gemeinden mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, wurden in die Erarbeitung des Schutzkonzeptes einbezogen. Die Fachleute im Umgang mit Minderjährigen sollten von ihren täglichen Erfahrungen und Schwierigkeiten berichten, um das Konzept realitätsnah zu halten. Wo kommt es zu typischen Gefährdungssituationen? Gibt es klare Regeln für den Umgang mit Nähe und Distanz? Wie werden Beschwerden behandelt? Im „Arbeitskreis Schutzkonzept“ diskutierten die Gruppenvertreter die Bestandteile des Konzeptes. Die Ergebnisse wurden von der Steuerungsgruppe gesammelt und verschriftlicht.
Transparenz macht den Unterschied
Wichtige Bestandteile des Konzeptes sind die Bereiche:
- Risikoanalyse
- Personalauswahl und Ausbildung
- Beratungs- und Beschwerdewege
- Interventionswege
- Verhaltenskodex
- Qualitätsmanagement
Festgelegt ist, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kinder- und Jugendpastoral eine Präventionsschulung absolvieren müssen. Verpflichtend ist auch, dass sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Verhaltenskodex unterschreiben. Jede Jugendgruppe hat einen eigenen Verhaltenskodex aufgestellt und es gibt einen gemeinsamen für die gesamte Gemeinde. Vorgeschrieben sind nun transparente Verfahrensregeln im Fall von Grenzverletzungen, das heißt Melde-, Beratungs- und Beschwerdewege. Das Konzept muss alle fünf Jahre überprüft und den Erfordernissen angepasst werden.
Feedback ist erwünscht
Der Kirchengemeindeverband hat das Konzept verabschiedet und auch der PGR hat ihm zugestimmt. Mit der Genehmigung durch das Präventionsbüro des Erzbistums nahm das Konzept im September die letzte bürokratische Hürde. Die Präventionsbeauftragte Manuela Röttgen zeigte sich sehr angetan und hat das Institutionelle Schutzkonzept von St. Nikolaus und St. Joseph als positives Beispiel auf den Bistumsseiten veröffentlicht. Die Umsetzung des Konzeptes beginnt in den nächsten Wochen vor Ort in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleiterin Sandra Steffen und dem „Arbeitskreis Schutzkonzept“. Leonard Schymura betont, dass mit dem jetzt vorgelegten Konzept das Thema nicht abschließend behandelt ist, sondern kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Eine Aufgabe, die nur im Austausch gelöst werden kann, zu dem er alle Gemeindemitglieder ermuntert: „Ich freue mich auch auf Ihre Rückmeldung zum Schutzkonzept. Wir werden das Konzept regelmäßig prüfen und gegebenenfalls verändern. Daher sind Ihre konkreten Hinweise sehr erwünscht!“
Informieren Sie sich hier über das Institutionelle Schutzkonzept.
Text – Martina Martschin
Foto – ?