Ab Februar gelten Normen zur Ausgestaltung der Pastoralen Einheiten

Um zukunftsfähige Strukturen für Pastoral und Verwaltung zu schaffen, wurden im Erzbistum Köln zum 1. September 2023 Pastorale Einheiten errichtet. Eine Pastorale Einheit ist ein Netzwerk verschiedener Gemeinden, Gemeinschaften und kirchlicher Akteure in einem fest umschriebenen Gebiet. Mit der Neuordnung der Seelsorgebereiche sind viele grundsätzliche Fragen verbunden: Wie können wir das kirchliche Leben vor Ort trotz erheblicher finanzieller und personeller Einschnitte fördern? Wie kann der Weg hin zu einer zukünftigen und dauerhaften Rechtsform in den Pastoralen Einheiten vorbereitet werden?

Zum 1. Februar 2024 tritt ein Statut für die Pastoralen Einheiten in Kraft, das einen Rahmen für die anstehenden Veränderungen vorgibt. Als Orientierungshilfe zeigt es unter anderem Entwicklungsfelder und Vernetzungsmöglichkeiten auf. Im Einzelnen beschreibt es, wie die pastorale und administrative Zusammenarbeit innerhalb einer Pastoralen Einheit und der Übergang der Pastoralen Einheit in eine gemeinsame Rechtsform gestaltet und unterstützt werden kann. In den nächsten Monaten wird es noch durch Handreichungen und Arbeitshilfen ergänzt werden.

Das Statut findet sich zum Download unter www.zusammenfinden.koeln