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Fristende – Antrag auf Zulassung zur Kirchenvorstandswahl in anderer Kirchengemeinde
20. Oktober 2025
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Antrag auf Zulassung zur Kirchenvorstandswahl in einer anderen Kirchengemeinde.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 erfolgt der Zusammenschluss der beiden Pfarreien St. Nikolaus und St. Joseph im Wege einer „Anschlussfusion“. Die Pfarrei und Kirchengemeinde trägt dann den Namen St. Nikolaus und St. Joseph, Bensberg.
Auf diesem Hintergrund hat unserer Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki die Kirchenvorstandswahl für den 21./22. März 2026 angeordnet und den Wahltermin im November 2025 für uns ausgesetzt.
Auf der Basis des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes für die Erzdiözese Köln (KVVG) kann bereits vorab, d. h. bis spätestens 5 Monate vor dem Wahltag am 21./22.03.2026, für die Kirchenvorstandswahl in der zukünftig fusionierten Kirchengemeinde St. Nikolaus und St. Joseph, Bensberg, ein An-trag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde gestellt werden.
Dieser Antrag ist bis spätestens zum 20.10.2025 bei der Kirchengemeinde, in welcher das Wahlrecht begehrt wird (Wahlgemeinde), zu stellen. Wahlberechtigt ist jeder katholische Gläubige, der spätestens 6 Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Erzdiözese Köln oder in einer der unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechtes seinen Austritt aus der kath. Kirche erklärt hat, nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht die Fähigkeit besitzt zu wählen. Das aktive Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden.
Bei fristgerechter Antragstellung bis zum 20.10.2025 ist die Teilnahme an einer Kirchenvorstandswahl im November 2025 dann nicht mehr möglich. Antragsformulare liegen im Pastoralbüro, Nikolausstr. 7, 51429 Bergisch Gladbach, bereit und sind auf unserer Homepage abrufbar.

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