- Pfarreiengemeinschaft - https://www.nikolaus-und-joseph.de -

Pfarrgemeinderat lädt zum Austausch über  „OutInChurch“ ein

„OutInChurch“ – Öffnung zu Vielfalt in unserer Kirche?“ ist eine Informationsveranstaltung überschrieben, die am 23. Juni um 20 Uhr auf Einladung des Pfarrgemeinderates im Pfarrsaal von St. Joseph, Moitzfeld, stattfindet.

Sabine Hengmith aus Bonn, die selbst Teil der queeren Community ist, wird als Referentin die Initiative #OutInChurch erläutern und die Situation queerer Menschen darstellen, die haupt- oder ehrenamtlich in der römisch-katholischen Kirche beschäftigt sind. Außerdem wird die offizielle Position der Kirche vorgestellt. Dieses Austauschforum, das Melanie Wielens moderiert, soll dazu dienen, sich über das Thema eingehend zu informieren, die unterschiedlichen Haltungen dazu kennenzulernen und über die eigene Sichtweise miteinander ins Gespräch zu kommen.

Seit Wochen hängen an beiden Kirchtürmen der Pfarreiengemeinschaft Fahnen mit dem Aufdruck „OutInChurch“. Damit wollte der PGR ein Statement setzen, das in den letzten Wochen innerhalb der Gemeinde kontrovers diskutiert worden ist. Hintergrund: Ende Januar hatten sich in einer konzertierten Aktion auf einer Internetseite der Initiative „#OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst“ und im Rahmen einer Fernsehdokumentation 125 Menschen geoutet, die haupt- und ehrenamtlich in der katholischen Kirche arbeiten und zugleich der queeren Community angehören. Queer steht dabei als ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe stellen.

#OutInChurch fordert unter anderem, das kirchliche Arbeitsrecht so zu ändern, „dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität“ nicht zur Kündigung führt. Mit ihrer Initiative lenkten deren Vertreterinnen und Vertreter öffentlichkeitswirksam den Blick auf die Lage von nicht-heterosexuellen Menschen in der katholischen Kirche.

Eine Reihe von Bistümern sagten inzwischen öffentlich zu, auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für homosexuelle oder zivil wiederverheiratete Mitarbeitende zu verzichten. Eine Kündigung aufgrund der persönlichen Lebensführung ist damit ausgeschlossen. Die deutschen Bischöfe kündigten darüber hinaus an, das kirchliche Arbeitsrecht zu überarbeiten.

Text – Beatrice Tomasetti

  • [3]
  • [4]
  • [5]
  • [6]
  • [7]