Nach neuem Recht stehen nächste KV-Wahlen erst im Herbst 2025 an

Die Kirchen­vor­stände in den nord­rhein-west­fälischen (Erz-)Bis­tümern wer­den tradi­tionell ein­heit­lich am selben Termin ge­wählt: Die nächs­ten Kirchen­vor­stands­wahlen in den Erzbistümern Köln und Pader­born sowie in den Bis­tümern Aachen, Essen und Müns­ter werden im Herbst 2025 und damit ein Jahr spä­ter als zu­nächst ge­plant statt­finden. Hintergrund ist die an­ge­strebte Moder­ni­sierung des Kirchen­vor­stands­rechts in Nord­rhein-West­falen, das in sei­ner neu­en Fassung An­fang 2024 in Kraft treten soll. Da die nächs­ten KV-Wahlen nach neuem Recht ab­laufen sollen, stellen die NRW-Diö­zesen mit der Termin­fest­legung nun früh­zeitig Planungs­sicher­heit her.

Parallel wird ak­tuell weiter an der Moder­nisie­rung des Kirchen­vor­stands­rechts in Nord­rhein-West­falen gear­bei­tet. In einer inten­siven Kon­sulta­tions­phase wur­den die Ge­setz­ent­würfe über­ar­beitet – diese können seit dem 29. März 2023 auf den Inter­net­seiten der nord­rhein-west­fäli­schen (Erz-)Bis­tümer ein­gesehen wer­den. Die be­tei­ligten (Erz-)Bis­tümer stehen derzeit ge­mein­sam mit dem Katho­lischen Büro NRW in Düssel­dorf wei­ter im Aus­tausch mit dem Land Nord­rhein-West­falen: Das Land NRW ist für die Auf­hebung des bis­herigen staatlichen Ver­mögens­ver­wal­tungs­gesetzes (KVVG) zuständig.

Die Vor­berei­tungen einer Kirchen­vorstands­wahl benö­tigen so­wohl in den Kirchen­gemein­den vor Ort als auch von Sei­ten der (Erz-)Bis­tümer einen aus­reichen­den zeit­lichen Vor­lauf und ver­läss­liche Grund­lagen. Das gilt ganz be­sonders dann, wenn auch auf­wendi­gere Wahlverfahren mög­lich sein sollen. Zudem lau­fen in ein­zelnen (Erz-)Bis­tümern der­zeit Pastoral- und Struktur­pro­zesse, die eine Durch­füh­rung von Kirchen­vorstands­wahlen im kommenden Jahr 2024 er­schweren können.

Vor die­sem Hinter­grund und im Zu­sammen­hang mit den ak­tuellen Ab­stimmun­gen mit dem Land Nord­rhein-West­falen bie­tet eine Ver­schie­bung der Kirchen­vorstands­wahlen die erforder­liche orga­nisato­rische Sicher­heit für alle Betei­ligten. Zudem wird an der Einheitlichkeit des Wahl­termins für Kirchen­vorstände in Nord­rhein-West­falen festgehalten.

Die Ter­minierung der Kirchen­vorstands­wahlen auf den Herbst 2025 bringt auch eine Verlänge­rung der Amts­zeit vie­ler Kirchen­vorstands­mit­glieder um ein Jahr mit sich. Zur genauen Aus­gestal­tung werden die (Erz-)Bistümer jeweils noch ge­sondert infor­mieren. Die Lei­tungen der be­teiligten (Erz-)Bis­tümer danken den Gremien­mit­gliedern be­reits jetzt für ihr Engage­ment und hoffen auf eine Fort­führung der Arbeit in den ört­lichen Gre­mien auch während der an­stehen­den Veränderungen.

Text – PEK-Nachricht vom 3. Juli