Informationen zu Weltanschauungen in acht Sprachen

Mit neuem Broschüre-Material will das Erzbistum Köln Flüchtlingen einen Überblick verschaffen

Mit neuen Broschüren bieten die beiden großen christlichen Kirchen Flüchtlingen eine Orientierungshilfe zu Religions­freiheit und der pluralistischen Gesellschaft in Deutschland. Die Faltblätter behandeln den Islamismus in Deutschland, den christlichen Fundamenta­lismus und die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen“.

Viele Flüchtlinge stammen aus religiös homogenen und teils repressiven Gesellschaften und werden bereits kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland mit Einladungen unterschiedlicher religiöser Gruppen konfrontiert. Die Broschüren auf Arabisch, Paschto, Urdu, Farsi, Englisch, Französisch, Serbisch sowie in einfachem Deutsch helfen Flüchtlingen und Helfern, die Religionsgemein­schaften einzuordnen.
 
„Viele Flüchtlinge, die zu uns kommen, sind gläubige Menschen und auf der Suche nach einer neuen Heimatgemeinde. Mit den Broschüren möch­ten wir einen Beitrag dazu leisten, dass Flüchtlinge reflektiert auf religiöse Gruppen zugehen können“, erläutert Anna-Maria Fischer, Leiterin des Re­ferats Dialog und Verkündigung im Erzbistum Köln. Das Erzbistum Köln unterstützt die Produktion der Broschüren. Die Infor­mationen werden herausgegeben in Kooperation mit der Konferenz der Diözesanverantwortlichen und Beauftragten für Weltanschauungsfragen in den römisch-katholischen Bistümern Deutschlands sowie mit der Konfe­renz der Landeskirchlichen Beauftragten für Sekten- und Weltan­schauungsfragen in der EKD von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin. Einzelne Printexemplare zum Islamismus, zum Christlichen Fundamentalismus und zu den Jehovas Zeugen können auf Deutsch, Französisch und Englisch kostenfrei unter dialog@erzbistum-koeln.de bestellt werden. Alle Texte können unter www.dialogundverkuendigung.de als PDF-Datei abgerufen werden. Kontakt im Erzbistum Köln: Gisela Schwadorf, Referat Dialog und Verkündigung, dialog@erzbistum-koeln.de

Text – PEK-Nachricht vom 30. Mai

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