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Erzbistum gibt Gemeinden Empfehlungen zum Energiesparen

Um Kirchengemeinden in Zeiten der Energiekrise zu unterstützen, haben Mitarbeitende aus den Fachabteilungen Schöpfungsverantwortung und Bau im Seelsorgebereich des Generalvikariates gemeinsam mit dem diözesanübergreifenden Netzwerk „Energie & Kirche“ ein Schreiben sowie eine Informationssammlung zum Thema Energiesparen in Kirchen und gemeindlichen Gebäuden erarbeitet. Denn von Kirchen über Pfarrzentren bis hin zu Verwaltungsgebäuden besitzen Kirchengemeinden zahlreiche Gebäude und haben ein entsprechend hohes Energieeinsparsparpotential. Auf der Website der Abteilung Schöpfungsverantwortung finden sich deshalb ab sofort unter www.klima-kirche.de/energiesparen [1] Informationen und Checklisten für alle Gebäudetypen. 

So kann mit Blick auf das Heizen in Pfarrzentren z.B. kurzfristig geprüft werden, ob alle Fenster dicht schließen oder alle Heizkörper sich tatsächlich erwärmen. Mittelfristig bietet es sich an, Thermostatventile an den Heizkörpern auf ihre Funktion zu testen und ggfs. auszutauschen sowie die Dämmung der Heizungsrohre zu prüfen. Bei der Beleuchtung können zum Energiesparen LED-Leuchtmittel eingesetzt sowie in Foyers, Fluren, Treppenhaus und WCs Bewegungsmelder installiert werden. Besondere Berücksichtigung in den Überlegungen finden Kirchenheizungen, die vielerorts mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Es wird empfohlen, die Heizungen in diesem Winter nicht anzuschalten.

Aufgrund möglicher weiterer Maßnahmen durch die Bundesregierung und auch weil das Erzbistum Köln von den Erfahrungen der Gemeinden lernen möchte, ist die Informationssammlung sehr dynamisch und wird auf der Website www.klima-kirche.de/energiesparen [1] regelmäßig aktualisiert. Auf der Website finden sich ebenfalls Termine zur digitalen Sprechstunde, die einen offenen Raum für Rückfragen und Diskussion von offenen Punkten bieten.

Das Erzbistum Köln lädt die Kirchengemeinden ein, sich mit der Anwendung der Empfehlungen an den bundesweiten Energiesparmaßahmen zu beteiligen und gleichzeitig einen großen Schritt hin zum langfristig schöpfungsfreundlichen Handeln vor Ort zu gehen. Gesparte Gelder können – im Sinne des caritativen Handelns – an Menschen ausgezahlt werden, die durch die steigenden Kosten in finanzielle Notlagen geraten. 

Text – PEK-Nachricht vom 7. September

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