Einladung zu den Kirchenvorstandswahlen am 17./18. November

Pfarrer Andreas Süß ruft dazu auf, vom eigenen Stimmrecht Gebrauch zu machen

Am Wochenende 17./18. November finden im Erzbistum Köln die Kirchenvorstandswahlen statt. Der Kirchenvorstand besteht in St. Nikolaus aus zehn Mitgliedern und in St. Joseph aus acht Mitgliedern der Gemeinden. Jeweils nach drei Jahren läuft die Amtszeit für die Hälfte der Mitglieder aus und es müssen fünf bzw. vier neue Mitglieder gewählt werden. Mit dieser Regelung wird garantiert, dass die Aufgaben des Kirchenvorstandes kontinuierlich fortgeführt werden können und die neuen Mitglieder Zeit haben, sich in ihren Aufgabenbereich einzuarbeiten.
Der Kirchenvorstand (KV) ist ein Organ der katholischen Kirchengemeinden und kümmert sich um das Personal, die Liegenschaften, Kindergärten und die Finanzen der Kirchengemeinde und schafft somit die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche. Er bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete und ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist.

Der KV verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde, er ist verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes, ist Dienstgeber für alle Angestellten, vergibt und verwaltet Erbbaurechte und sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Auswahl von geeigneten neben- und hauptberuflich Mitarbeitenden.

Außerdem unterstützt der KV die Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben, er arbeitet mit dem Pfarrgemeinderat zusammen und stimmt Ziele und Planungen mit ihm ab, er berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss. In der Regel tagt ein KV einmal im Monat, bei Bedarf aber auch häufiger.

Pfarrer Andreas Süß lädt die Gemeindemitglieder dazu ein, am kommenden Wochenende von dem eigenen Stimmrecht Gebrauch zu machen und sich an den KV-Wahlen zu beteiligen: „Bitte wertschätzen Sie durch Ihre Stimmabgaben die viele Stunden, die die Mitglieder des Gremiums für unsere Gemeinden arbeiten!“ Herzlich dankt er schon jetzt den Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gemeinden.
 
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich diesmal zur Wahl:

Für St. Nikolaus:

Für St. Joseph:


Die Listen der Wahlberechtigten für beide Gemeinden können während der Öffnungszeiten des Pastoralbüros in Bensberg eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale:

St. Joseph: Sonntag, 18.November, 9 – 12 Uhr im Pfarrsaal St. Joseph.

St. Nikolaus: Samstag, 17. November, von 17 – 19.30 Uhr und
Sonntag, 18. November, 10.30 – 13 Uhr sowie 18 – 20 Uhr im Treffpunkt.

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 14. November beantragt werden.

Text und Fotos – Beatrice Tomasetti