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Das Erzbistum informiert zu aktuellen Themen

Der Diözesanpastoralrat tagte zwei Tage lang in Wermelskirchen

Zum Auftakt seiner zweitägigen Versammlung in Wermelskirchen befasste sich der Diözesanpastoralrat am Freitagnachmittag mit aktuellen Fragen. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und Generalvikar Markus Hofmann informierten über die Arbeiten an einem neuen Vermögensverwaltungsgesetz, die Neubesetzung des Dogmatik-Lehrstuhls in Bonn, den Kommunionempfang konfessionsverschiedener Ehepaare sowie den Umgang des Erzbistums mit der MHG-Studie zu sexualisierter Gewalt. In konzentrierter Atmosphäre diskutierte das knapp 70-köpfige Beratungsgremium des Erzbischofs die aktuellen Themen.

Angesichts der vielfältigen Veränderungen in Kirche und Gesellschaft, so Generalvikar Markus Hofmann, sind die rechtlichen Bedingungen für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden nicht mehr zeitgemäß, nicht zuletzt unter den Prämissen des Pastoralen Zukunftswegs – das Gesetz stammt aus dem Jahr 1924. Bisher entscheidet beispielsweise allein der Wohnort eines Kandidaten über die Wahlberechtigung zum Kirchenvorstand. Die fünf NRW-Bistümer haben sich deshalb darauf verständigt, das derzeitige Gesetz durch landesweit einheitliche kirchliche Regelungen abzulösen, so wie es in anderen Bundesländern bereits geschehen ist. Die Neuregelungen sollen größtmögliche Flexibilität für eine Verzahnung mit den örtlichen pastoralen Gremien ermöglichen sowie die Möglichkeiten zur Bildung von Gemeinde- und Zweckverbänden mit maximaler Flexibilität für diözesane Regelungen erweitert und optimiert werden. In Gesprächen mit der Landesregierung sollen die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Außenvertretung der Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Außenwirkung von Genehmigungsvorbehalten abgestimmt werden.

Hofmann informierte das Gremium sodann über die Bitte des Erzbischofs im Jahr 2016 an die damalige NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze, die Berufungsliste für den Dogmatik-Lehrstuhl in Bonn rechtsaufsichtlich zu überprüfen. Anlass dafür waren Hinweise auf zahlreiche mögliche Verstöße gegen staatliches Recht bei der Aufstellung der Liste, insbesondere gegen die verfassungs- und hochschulrechtlich gebotene Beachtung des Leistungsprinzips. Der Erzbischof habe damit von einem Recht Gebrauch gemacht, das laut Grundgesetz jedem Bürger zusteht. Es wurde kein Nihil-obstat-Verfahren durchgeführt oder einem konkreten Bewerber die fachliche Qualifikation abgesprochen. Ausschließlich die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entsprechend der geltenden staatlichem Rechtslage war zu prüfen. Das Ministerium hat diese Prüfung vorgenommen und dem Erzbischof mitgeteilt, dass die Ministerin die universitären Gremien rechtsaufsichtlich veranlasst hat, das Berufungsverfahren wieder aufzugreifen und erneut in die Auswahlentscheidung einzutreten.

Zum Kommunionempfang für konfessionsverschiedene Ehepaare führte Kardinal Woelki unter anderem auf biblischer, kirchenrechtlicher und lehramtlicher Grundlage aus, dass die Eucharistiegemeinschaft Kirchengemeinschaft begründet und voraussetzt. Diese Frage müsse weltkirchlich geregelt werden; dies steht noch aus. Bis dahin gelte die bisherige Ordnung, nach der eine Zulassung von evangelischen Christen zum Kommunionempfang nur in schweren Notlagen in Übereinstimmung mit den betreffenden Prinzipien möglich ist. Die eheliche Gemeinschaft vereint zwar konfessionsverschiedene Christen in der Liebe, stellt aber nicht schon die kirchliche Einheit des konfessionsverschiedenen Partners wieder her, die für einen gemeinsamen Kommunionempfang unerlässlich wäre. Woelki rief die Seelsorger dazu auf, diese Ehepaare in solch besonders sensiblen Lebenssituationen intensiv zu begleiten.
Der Neusser Kreisdechant Guido Assmann ergänzte aus seiner Praxiserfahrung, es gehöre zu den eher seltenen Gelegenheiten der Seelsorge, wenn Ehepaare das vertiefte Gespräch über diese Situation suchten, etwa anlässlich der Erstkommunion der Kinder. Er habe dabei ein ehrliches Ringen um das angemessene Verständnis der Eucharistie vor dem jeweiligen biographischen und konfessionellen Hintergrund kennen gelernt. Wichtig sei stets, den anderen in seinem Anliegen an- und ernst zu nehmen und diese Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem eigenen Sakramentenempfang auch selbst zu leben.
Wie mitgeteilt, richtet das Erzbistum Köln einen Beirat für Betroffene von sexualisierter Gewalt ein, der als Expertengremium die Arbeit des Erzbistums in diesem Themenfeld aus Betroffenensicht begleitet. Das Gremium, so der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Oliver Vogt, wird Vorschläge für neue Maßnahmen bei Intervention und Prävention erarbeiten und bereits geltende Regelungen zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt mit evaluieren. Es soll nach Möglichkeit paritätisch aus 12 Mitgliedern unterschiedlicher Altersgruppen bestehen, die selbst in verschiedener Weise von Missbrauch betroffen waren; Interessierte für die Mitwirkung im Betroffenenbeirat können sich beim Erzbistum melden. Damit greift das Erzbistum ein Ergebnis der Studie auf, der zufolge die Betroffenen bisher nicht ausreichend im Blick waren. Weitere Verbesserungen wird es etwa bei der Aktenführung, beim Ausbau der Präventionsarbeit oder bei entsprechenden Schwerpunkten in der Priesterausbildung geben. In Vorbereitung ist überdies eine externe und unabhängige Untersuchung anhand der Originalakten, wie das Erzbistum Köln bisher mit Vorfällen von sexualisierter Gewalt umgegangen ist. Erste Ergebnisse werden bis Ende 2019 erwartet. Kardinal Woelki hatte diese Untersuchung sowie die Einrichtung des Beirats schon im September bei Bekanntwerden der deutschlandweiten MHG-Studie zu sexuellem Missbrauch angekündigt. Er begrüßt, dass Betroffene bereits bei der Konzeption des Betroffenenbeirats mitgewirkt haben.

Am zweiten Tag seiner Beratungen in Wermelskirchen befasste sich der Diözesanpastoralrat mit der aktuellen Etappe des Pastoralen Zukunftswegs. Seit dem Auftakt bei der letzten Sitzung im Juni hatten sich die Arbeitsgruppen für die fünf thematischen Arbeitsfelder konstituiert und anhand der vorausgegangenen Diskussionen im Diözesanpastoralrat sowie der Fastenhirtenbriefe jeweils Themen identifiziert, die auf der aktuellen Etappe in den Arbeitsfeldern bearbeitet werden. Die damit verbundene gründliche Bestandsaufnahme der kirchlichen Situation soll mit den gewonnenen Erkenntnissen einen soliden Unterbau für die Entscheidungen schaffen, die auf dem Pastoralen Zukunftsweg zu treffen sind.

„Ich habe hier einen lebhaften und intensiven Austausch erlebt“, so Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. „Ich war sehr überrascht, welche Erkenntnisse die verschiedenen Gruppen bereits vorweisen können. Die Mitarbeitenden in den Arbeitsfeldern, zumal die Ehrenamtlichen, investieren hier viel Zeit und Energie. Dafür bin ich allen überaus dankbar. Es ist wichtig, dass wir auch schwierige Themen miteinander besprechen. Die engagierten Beratungen zeigen: Wir sind hier auf einem sehr guten Weg!“ 2019 werde „das Jahr der Beteiligung“ auf dem Pastoralen Zukunftsweg. „Ich ermutige alle, mitzumachen und die Kirche von morgen miteinander zu bauen. Die Kirche braucht das Engagement aller!“

Der Pastorale Zukunftsweg geht explizit von den Gegenwartsfragen und -problemen aus und nimmt die kirchliche Situation in den Blick: Gelingendes und Stillstand, Ermutigung und Skepsis, Bewährtes und Experimente. Was ist angesichts der Veränderungen in Kirche und Gesellschaft jetzt „dran“? Welchen Handlungs- und Veränderungsbedarf haben wir im Blick auf eine zukunftsfähige Kirche? In der Auseinandersetzung damit kristallisierten sich Leitlinien für den Pastoralen Zukunftsweg heraus. Sie beschreiben Rahmen und Haltungen für die zu bearbeitenden Themen. Auch für die personelle Besetzung der Arbeitsfelder hatte der Diözesanpastoralrat zuvor Kriterien und Anregungen formuliert, aus denen sich Anforderungsprofile für die zu berufenden Mitglieder ergaben. Haupt- und Ehrenamtliche aus den Gemeinden, den verschiedensten kirchlichen Arbeitsbereichen und aus dem Generalvikariat bringen eine Vielfalt von Aspekten, Zugängen und Kompetenzen ein.

Die Arbeitsfelder werden von einem Projekt- und einem Lenkungsteam unterstützt. Zum Projektteam gehören die fünf Leiterinnen und Leiter der Arbeitsfelder, das Lenkungsteam ist beim Erzbischof angesiedelt. Die Arbeitsfelder treffen wöchentlich zu mindestens zweistündigen Sitzungen zusammen, um inhaltlich an den jeweiligen Themen zu arbeiten und Analysen zu erstellen, wobei sie Experten oder Beteiligte einbinden. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden im Projektteam in dessen 14-täglichen Sitzungen zusammengeführt. Das Lenkungsteam schließlich überprüft in seinen mindestens monatlichen Zusammenkünften den Projektverlauf.

Im Diözesanpastoralrat stellten die fünf Leiterinnen und Leiter der Arbeitsfelder jeweils den Stand ihres Arbeitsfelds vor. Hier geht es zurzeit jeweils aufgaben- und themenspezifisch um Analyse und Sichtung der gegenwärtigen Situation. Entstanden sind inzwischen zum Beispiel erste Exposés und Beispielsammlungen. In Experten- oder Beteiligtenbefragungen unterschiedlichster Art – Foren, Onlinebefragungen und Ähnliches – werden in den nächsten Monaten möglichst viele Menschen im Erzbistum Köln eingeladen, ihre Meinungen und Erfahrungen in den Prozess einzubringen. Spürbar war die Bereitschaft, mit der aktuellen Etappe Vertrauen zu fördern, Transparenz zu schaffen, Verantwortung zu überlassen – um, wie es hieß, dabei „das Undenkbare zu denken“, einen neuen Blick zu gewinnen und Neues in den Blick zu nehmen.

Text – PEK-Nachrichten vom 16. und 17. November
Foto – Erzbistum Köln [1]

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