Am 01.01.2027 führt das Erzbistum Köln eine neue Zuweisungsordnung für die Kirchengemeinden ein. Ziel ist eine einfachere, transparentere und zukunftsgerechte Verteilung der finanziellen Mittel. Die jährlichen Zuweisungen an die Pastoralen Einheiten werden künftig nach einem festen Schlüssel berechnet: – 80 % nach der Zahl der Katholikinnen und Katholiken – 20 % nach der Fläche… MEHR LESEN


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