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Erzbistum Köln hält an konfessionellem Religionsunterricht fest

Ökumene und Umgang mit anderen Religionen und Weltanschauungen bleiben unverzichtbarer Bestandteil

Die Leiterin der Hauptabteilung Schule-Hochschule im Erzbistum Köln, Dr. Bernadette Schwarz-Boenneke, hat die Äußerung der Evangelischen Kirche im Rheinland zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht aufgegriffen. Präses Manfred Rekowski hatte es Medienberichten zufolge als „außerordentlich schade“ bezeichnet, dass sich die Erzdiözese nicht an der katholisch-evangelischen Kooperation beim Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen beteiligt. „Wir teilen die Sorge, dass mancherorts die Zahl christlicher Schüler äußerst gering ist“, so Schwarz-Boenneke, „allerdings bietet der konfessionell-kooperative Religionsunterricht genau dafür keine Lösung. Denn er setzt unter anderem voraus, dass an der betreffenden Schule bereits evangelischer und katholischer konfessioneller Religionsunterricht erteilt wird.“

Für eine Verwurzelung im Glauben, der immer ein spezifisches Bekenntnis umfasst, sei der konfessionelle Religionsunterricht unverzichtbar. „Denn er vermittelt ja nicht lediglich Wissen über den Glauben wie über ein Sachgebiet, sondern er macht persönlich urteils- und dialogfähig in unserer religiös und weltanschaulich immer vielfältigeren Gesellschaft. Diese heute mehr denn je unverzichtbaren Fähigkeiten erwirbt nur, wer im eigenen Glauben zuhause ist, also eine konfessionelle Identität ausgebildet hat.“ Zudem zeichne sich bereits jetzt ab, dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht landläufig als „ökumenischer Unterricht“ missverstanden werde. „Einen solchen Unterricht kann es aber schon rechtlich nicht geben.“

Bei der Glaubensweitergabe bleibe gerade in dem veränderten gesellschaftlichen und schulischen Umfeld das persönliche Lebenszeugnis der Lehrperson der zentrale Faktor. „Auch von daher ist der konfessionelle Religionsunterricht nicht zu ersetzen.“ Identität, Religions- und Meinungsfreiheit gehörten nach dem Menschenbild unserer Verfassung zusammen, so Schwarz-Boenneke weiter. Deshalb sei die verfassungsmäßige Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts kein Zufall: „Es ist unsere Aufgabe, sie angemessen mit Leben zu füllen. Wir beobachten die gesamte Situation des Religionsunterrichts höchst aufmerksam. In unserem Erzbistum ist weiterhin mehr als jeder dritte Schüler katholisch, so dass wir entschieden haben, am konfessionellen Religionsunterricht in seiner bisherigen Prägung festzuhalten. Gleichwohl werden wir die Erfahrungen, die andere Diözesen mit dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht machen, sehr genau auswerten.“

Mit einem breit gefächerten Maßnahmenpaket stärkt das Erzbistum Köln den katholischen Religionsunterricht und unterstützt die Lehrkräfte entsprechend. So setzt es im Blick auf eine auch religiös verändert sozialisierte Schülerschaft deutliche Schwerpunkte bei Unterrichtsmaterialien, Fortbildungen sowie in der persönlichen und geistlichen Stärkung der Religionslehrerinnen und -lehrer. Dabei bleiben die Ökumene und der Umgang mit anderen Religionen und Weltanschauungen auch in Zukunft ein fester und unverzichtbarer Bestandteil des katholischen Religionsunterrichts.

Text – PEK-Nachricht vom 20. Oktober
Foto – pixabay [1]

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