Pfarrgemeinden St. Nikolaus und St. Joseph

Eheschliessung

23.10.2009

Eheschließung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig zwecks Terminabsprache an eines der beiden Pfarrbüros. Unsere Pfarrkirchen stehen mit Küster und Organist Pfarrangehörigen für Trauungen zur Verfügung. Für auswärtige Paare gelten Sonderregelungen, die Sie bitte bei den Pfarrbüros erfragen.

Nach der Anmeldung zu einer kirchlichen Trauung wird sich einer der Geistlichen mit dem Brautpaar zu einem ersten Gespräch treffen, wo u. a. die rechtlichen Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung abzuklären sind; hierzu werden Taufbescheinigung neuesten Datums benötigt, die Sie bitte von Ihrem Taufpfarramt „wegen kirchlicher Eheschließung“ anfordern. Das Gespräch dient aber auch dem gegenseitigen Kennenlernen und ersten Vorüberlegungen zur Gestaltung der Hochzeit.
Bei einem oder mehreren weiteren Treffen werden dann die konkreten Einzelheiten und Gestaltungselemente der Trauungsliturgie mit dem Brautpaar festgelegt.

Die katholische Kirche betrachtet die Ehe zwischen Christen als ein Sakrament, d. h. als eine menschliche Lebensgemeinschaft, in der sich etwas von der unbedingten Liebe und Treue Gottes zu uns Menschen widerspiegelt. Der unauflösliche Ehebund wird begründet durch das freie „Ja“ von Mann und Frau zueinander, das sie vor dem Geistlichen und zwei Zeugen (sogenannte „Formpflicht“) erklären. Die Rechtsordnung in Deutschland verfügt, dass eine kirchliche Trauung erst nach einer vorhergehenden standesamtlichen Trauung erfolgen darf, bei der allerdings keine Ehe im Sinne der Kirche begründet wird.

Eine kirchliche Trauung ist auch möglich, wenn einer der Partner einer anderen christlichen Konfession oder einer anderen Religion angehört oder überhaupt religionslos ist. Hierzu ist eine spezielle Erlaubnis (Dispens) erforderlich, die über den trauenden Geistlichen einzuholen ist. Ebenso ist in diesen Fällen eine Befreiung von der Formpflicht möglich, wenn der nichtkatholische Partner einer kirchlichen Trauung widerspricht, so dass dann auch eine nur standesamtliche Hochzeit für den kirchlichen Bereich gültig wäre.

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